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Tipps und Verhaltensregeln

Das Skitourengehen nimmt immer mehr zu. Auch auf den Skipisten sind immer mehr Sportlerinnen und Sportler unterwegs, sowohl tagsüber als auch nachts. Aus Freude am Sport in der winterlichen Natur, aber auch immer öfter zu Trainingszwecken für Rennen. Tagsüber kann der „Gegenverkehr“ von aufsteigenden Skitourengehern und abfahrenden Pistenbenutzern zu Konflikten und Unfällen führen. In der Nacht kommen weitere Gefahren hinzu. Denn nach Betriebsschluss wird das Skigebiet abgesperrt. Während dieser Zeit werden die Abfahrten für den nächsten Tag präpariert. Die Pistengeräte sind oft mit Stahlseilen verbunden, die über mehrere hundert Meter gespannt sind. Diese Seile sind kaum sichtbar und können für nächtliche Pistenbenutzer zu tödlichen Fallen werden. Darüber hinaus kann es auch vorkommen, dass Spezialisten nachts Lawinen auslösen, um das Skigebiet zu schützen. Außerhalb der Betriebszeiten der Anlagen ist jeder Pistenbenutzer der Lebensgefahr ausgesetzt.

Der Schweizer Alpen-Club (SAC), Seilbahnen Schweiz und die BFU- Beratungsstelle für Unfallverhütung haben gemeinsam Tipps und Verhaltensregeln für Skitourenfahrer erarbeitet. Ziel ist es, dass alle Schneesportler ihr Hobby konfliktfrei und unfallfrei ausleben können.

Fünf Regeln für deine Sicherheit

1. Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengänger haben die Betriebszeiten zu beachten. Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden.

2. Während der Betriebszeiten der Transportanlagen gelten für alle Benutzerinnen von Schneesportabfahrten die FIS-Regeln. Von Skitourengänger auf Pisten sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:

  • Aufstieg nur am Pistenrand
  • Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander
  • Keine Querungen an unübersichtlichen Stellen
  • Besondere Vorsicht bei Kuppen, in Engpässen, Steilhängen und bei Vereisung
  • Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang

3. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten. Verlangen die Seilbahnunternehmen für die Benützung der Schneesportabfahrten Beiträge, so sind diese entsprechend zu begleichen.

4. Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.

5. Wildruhezonen und Schutzgebiete sind immer zu beachten. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind Waldbereiche (v. a. mit Stirnlampen) zu meiden.

Trainingsangebote

Wer die Pisten außerhalb der Betriebszeiten benutzen will, muss vorher sich über die angebotenen Möglichkeiten informieren. Der SAC bietet auf seiner Website www.sac-cas.ch/de/leistungssport/skitourenrennen eine Liste von Trainingsangeboten auf Skitourengeherpisten; diese Liste wird zu Informationszwecken veröffentlicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall gelten die aktuellen Nutzungsbedingungen der Skigebietsbetreiber vor Ort.
www.seilbahnen.org / www.sac-cas.ch / www.bfu.ch