ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der Portes du Soleil Suisse SA (PDS Suisse), unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich sind. Der Käufer erkennt sie vollständig und vorbehaltlos an.
PDS Suisse behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, indem eine neue Version auf der Website veröffentlicht wird (welche die bereits bestehende Version annulliert und ersetzt). Mit dem Kauf nach der Veröffentlichung einer neuen Version der AGB durch PDS Suisse akzeptiert der Kunde ausdrücklich die neuen AGB.
Ein Exemplar ist jederzeit an den Liftkassen von Champéry – Les Crosets- Champoussin – Morgins erhältlich und kann online heruntergeladen werden auf www.pds-ch.ch.
BEFÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN
Der Fahrausweis berechtigt während ihrer Gültigkeitsdauer zum freien Fahren in dem gekauften Gebiet und während der veröffentlichten Betriebszeiten.
Der Kunde ist verpflichtet, einen für den betreffenden Zeitraum gültigen Fahrausweis mitzuführen, welcher der entsprechenden Benutzerkategorie entspricht.
PDS Suisse garantiert die Sicherheit der Kunden an Bord ihrer Anlagen. Soweit zulässig, ist die Haftung von PDS Suisse auf ihr eigenes fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Betriebsvorschriften einzuhalten. Insbesondere hat sich der Kunde so zu verhalten, dass er weder seine eigene Sicherheit noch die der anderen Benutzer des Gebiets gefährdet. Er haftet für alle Schäden oder Beschädigungen.
Der Weiterverkauf von Fahrkarten ist strengstens untersagt, es sei denn, das Unternehmen hat dies ausdrücklich genehmigt.
FAHRKARTE
Die Fahrkarte besteht aus einer Chipkarte vom Typ AXESS, auf die ein Fahrausweis geladen wird.
Fahrausweise sind streng persönlich und nicht übertragbar. Sie werden nicht ausgetauscht, erweitert oder modifiziert. Ein Foto ist für 8 bis 15 Tagespässe, Saisonkarten und ½ Saisonkarten erforderlich. Darüber hinaus sind für die Saison- und ½ Saisonkarten Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Adresse notwendig.
CHIPKARTE
Der Fahrausweis wird auf eine Chipkarte geladen, die CHF 4.- kostet. Chipkarten sind wiederverwendbar, da sie wiederaufladbar sind. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, seine Chipkarte bei sich zu tragen und sie beim Kauf eines Fahrausweises an der Kasse vorzulegen. Unter keinen Umständen ist eine Chipkarte erstattungsfähig. Falls eine Karte beschädigt ist oder nicht den Vorschriften entspricht, kann sie abgelehnt werden.
PREISE
Ab 2 Tagen sind die Preise für Fahrscheine degressiv. Als Gegenleistung für diese Ermässigung trägt der Käufer des Fahrscheins das Risiko von Wetterverschlechterungen, die den Zugang zu den Liften einschränken können.
Alle öffentlichen Preise für Fahrscheine und Chipkarten sind an den Verkaufsstellen und online unter www.pds-ch.ch erhältlich. Sie sind in CHF inklusive aller Steuern.
Es ist Sache des Kunden, sich über die Produkte und Preise zu informieren, um zu entscheiden, welche für ihn am günstigsten sind.
PDS Suisse behält sich das Recht vor, seine Tarife und die Definition der Kategorien, die zu Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen berechtigen, jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Es gelten die Preise und Bestimmungen, die am Tag der Zahlung des Fahrscheins durch den Kunden in Kraft sind.
Nota bene:
Für 5-Stunden- bis 15-Tage-Skipässe: Wenn Sie Ihren Skitag in Champéry, Les Crosets, Champoussin oder Morgins beginnen, müssen Sie den Skipass unbedingt an einem Schalter in einem der oben genannten Skiorte oder über die Website des Online-Verkaufs skipass-pds-ch. ch oder bei einem der Partner in der Schweiz (RailAway, Ticket Corner…) kaufen. Inhaber von 5-Stunden- bis 15-Tages-Skipässen, die in Frankreich gekauft wurden, müssen ihren Skitag in einer französischen Station der Portes du Soleil beginnen, da sie sonst einen Aufschlag zahlen müssen, um den Skipass zu entsperren.
BEZAHLUNG
Die akzeptierten Zahlungsmittel an den Kassen sind folgende:
- Visa, Mastercard, American Express, Diners, Postcard, Maestro, Twint, Reka-Card
- Bargeld (CHF und Euro1)
- REKA-Schecks2
Bei jeder Fahrschein-Ausgabe wird ein Verkaufsnachweis (Kassenbeleg) ausgestellt, der bis zum Ende der Gültigkeit des Fahrausweises aufzubewahren ist.
1 Zahlungen in Euro werden in Banknoten getätigt, Münzen werden nicht angenommen. Das Wechselgeld wird in CHF angegeben.
2 Bei Zahlung per REKA-Scheck wird kein Wechselgeld zurückgegeben.
WECHSELKURS
Alle Fahrscheine werden in CHF verkauft. Der an der Kasse angewandte Wechselkurs für Barzahlungen in Euro wird regelmäßig aktualisiert, um mit den Marktschwankungen Schritt zu halten.
Die Wechselkurse, welche an den Kreditkartenterminals oder beim Kauf über unseren Online-Shop angewendet werden, werden von den Zahlungsterminalunternehmen festgelegt. PDS Suisse hat keinen Einfluss auf diesen Kurs; es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Konformität des angewandten Wechselkurses im Falle von Zahlungen in Fremdwährung zu überprüfen. PDS Suisse ist in keiner Weise für einen ungünstigen Wechselkurs verantwortlich.
WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN
Der Kunde kann seine Bestellung nicht mehr widerrufen, sobald diese bezahlt wurde.
ONLINE KAUF
Der Online-Kauf ist unter www.pds-ch.ch verfügbar.
Der Kauf eines Fahrscheins online unterliegt den allgemeinen Verkaufsbestimmungen, mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten Sonderbedingungen.
SONDERBEDINGUNGEN
Der Online-Verkauf ermöglicht es dem Kunden, den Liftpass (Chipkarte und Fahrschein) zu kaufen oder eine Chipkarte mit einem neuen Fahrschein aufzuladen.
Jeder, der im Besitz einer entsprechenden Chipkarte ist, kann diese dank der WTP-Nummer auf der Karte (XXXXXXXX-XXX-XXX) nachladen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die für die Ausstellung oder das Nachladen des Fahrscheines erforderlichen Informationen korrekt auszufüllen.
BEARBEITUNGSZEIT
Die Bestellung muss gemacht werden:
- Bei Erstbestellung mit Versand: 8 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag
- Bei Erstbestellung mit Abholung an einer Kasse: 1 Stunde vor Beginn der Gültigkeit
- Bei Aufladung: 1 Stunde vor Beginn der Gültigkeit
BEZAHLUNG
Für die Bezahlung im gesicherten Modus werden akzeptiert: Visa – Mastercard – PostFinance – TWINT – PostFinance E-Finance – Masterpass.
Die Zahlung erfolgt in einer gesicherten Umgebung von Worldline. Die übermittelten Bankdaten sind geschützt. Worldline entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der erteilte Auftrag wird erst dann wirksam, wenn die betreffende Bankzahlstelle ihr Einverständnis gegeben hat. Bei Verweigerung des vorgenannten Zentrums wird der Bestellvorgang storniert.
BESTELLBESTÄTIGUNG
Sobald die Zahlung getätigt und von Worldline akzeptiert wurde, wird eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Zusammenfassung der gesamten Bestellung (Bestellnummer und aufgeladene Karte(n)) an den Kunden gesendet. Der Kunde muss diese Bestellbestätigung (Papierausdruck oder Vorschau auf Smartphone) bei einer Kontrolle im Gebiet vorweisen können.
Wird eine Chipkarte online aufgeladen, kann sich der Kunde direkt zu einem der Zugangs-Lifte im Gebiet von PDS Suisse begeben.
Bei einem Erstkauf kann der Kunde seinen Pass an einer beliebigen Kasse in Champéry, Les Crosets, Champoussin oder Morgins abholen.
Zur Abholung der Pässe muss der Käufer die per E-Mail erhaltene Bestellbestätigung sowie einen Ausweis vorlegen.
ENTWERTUNG DES FAHRSCHEINS
Der Fahrschein wird ‘entwertet‘, sobald ein Zugangsterminal passiert wird, im Gebiet von Champéry, Les Crosets, Champoussin, Morgins.
VERBINDLICHKEITEN UND GARANTIEN
PDS Suisse kann nicht für Unannehmlichkeiten oder Schäden haftbar gemacht werden, die mit der Nutzung des Internets verbunden sind (Dienstunterbrechung, externe Fremdeinwirkung, Computervirus usw.).
Der Kunde erklärt, dass ihm die Eigenschaften und Grenzen des Internets, insbesondere seine technische Leistungsfähigkeit, die zu erwartenden Wartezeiten bei der Abfrage oder Übermittlung von Daten sowie die Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kommunikation bekannt sind.
FAHRSCHEINERSATZ
VERLUST / DIEBSTAHL
Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Liftpasses kann dieser gegen Vorlage des Kaufbelegs ersetzt werden.
Im Endeffekt wird der ‘alte‘ Fahrschein storniert, dem Kunden wird ein Doppel ausgestellt, wobei keine Möglichkeit besteht, den Fahrschein zu ändern. Der Kunde bezahlt den Betrag der Chipkarte wie bei einem Neukauf.
LIFTPASS VERGESSEN
Vergessene Fahrscheine werden nicht ohne Weiteres ersetzt. Der Benutzer muss den vergessenen Fahrausweis an der Kasse melden und den Preis für einen Ersatztag zum Erwachsenentarif bezahlen, der für den Bereich gilt, der dem vergessenen Fahrausweis entspricht.
Der Ersatztag wird bei Vorlage beider Fahrscheine erstattet, nachdem überprüft wurde, dass der vergessene Fahrschein am betreffenden Tag nicht benutzt wurde. Der Kunde muss dies vor dem nächsten Einsatz in der laufenden Saison tun. Wenn dies nicht der Fall ist, ist keine Rückerstattung garantiert.
Auf den Rückerstattungsbetrag wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 4.- erhoben.
RÜCKERSTATTUNG
TEILWEISE GENUTZTE ODER UNGENUTZTE FAHRSCHEINE
Teilweise genutzte oder ungenutzte Fahrscheine, egal ob durch den Nutzer verursacht oder nicht, werden unter keinen Umständen von PDS Suisse zurückerstattet.
ABSCHALTUNG / SCHLIESSUNG VON LIFTANLAGEN
Falls PDS Suisse seine Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrscheinen oder der Nutzung von Liftanlagen nicht erbringt, oder teilweise nicht erbringt, und zwar dauerhaft oder nur vorübergehend, hat der Kunde keinerlei Ansprüche (insbesondere keine Rückerstattungsansprüche oder
Schadensersatzansprüche). Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder -einstellungen oder Pisten- und Wegsperrungen in folgenden Fällen:
– Zufall
– höhere Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks
– behördliche Anordnungen oder Restriktionen (unter anderem infolge Strommangellage
– freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (unter anderem infolge Sparappelen
der Behörden wegen Strommangellage)
– Pandemie oder Epidemie
VERSICHERUNGEN
Nur Personen, die zum Zeitpunkt des Fahrscheinkaufs eine Versicherung abgeschlossen haben, haben unter den Bedingungen der betreffenden Versicherung Anspruch auf eine wie auch immer geartete Rückerstattung. Erstattungsanträge müssen direkt an die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden.
Der Abschluss einer Versicherung ist an den Kauf des Tickets gebunden. Die Versicherung wird für die gleiche Dauer wie das Ticket abgeschlossen. Die Preise sind online unter www.pds-ch.ch und an der Kasse erhältlich.
Die Versicherung ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen finden Sie auf www.snowassist.ch.
FAHRSCHEINKONTROLLE
Die Kontrollen können an jeder Anlage durchgeführt werden, erforderlichenfalls mit computergestützten Mitteln. Zusätzlich zu seiner Fahrkarte muss der Benutzer in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
MISSBRAUCH UND BETRUG
Wer ohne gültigen Fahrschein oder mit dem Fahrschein einer anderen Person die Liftanlagen nutzt, wird mit einer Busse von CHF 250.- + dem Kauf einer Tageskarte zum Erwachsenentarif mit Chipkarte bestraft. Wer die Kosten nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Andernfalls kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus führt jeder Missbrauch eines Tickets zur unwiderruflichen Konfiszierung des Fahrscheins.
Im Falle eines Wiederholungstatbestands behält sich PDS Suisse das Recht vor, keine Fahrscheine mehr an die Person zu verkaufen, welche die missbräuchlichen oder betrügerischen Machenschaften ausgeführt hat.
BEFÖRDERUNGSAUSSCHLUSS
Bei Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften kann der Benutzer von der Beförderung ausgeschlossen werden. Insbesondere wenn der Benutzer betrunken ist oder unter Drogeneinfluss steht / sich unangemessen verhält / die Vorschriften für die Benutzung des Transportmittels nicht beachtet / im Falle einer Pandemie die Maske nicht über Mund und Nase trägt / den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet.
Im Wiederholungsfall behält sich PDS Suisse das Recht vor, keine Fahrscheine mehr an Nutzer zu verkaufen, die sich nicht an die Betriebsvorschriften halten.
PISTENRETTUNG
Im Falle eines Unfalls im Gebiet von PDS Suisse und der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird dem verletzten Kunden ein Betrag in Rechnung gestellt, der anhand der von der RMS mitgeteilten Interventionssätze ohne Materialkosten ermittelt wird. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt vom Kunden getragen.
Alle Erstattungsansprüche müssen vom Kunden bei seiner Versicherungsgesellschaft eingereicht werden.
KUNDEN-BEZIEHUNG
Ein Kontaktformular steht dem Kunden auf der Website www.pds-ch.ch zur Verfügung.
Sonderanfragen müssen bis spätestens 7 Tage nach Saisonende des Schweizer Teils des Gebiets bei uns eintreffen.
Im Interesse einer ständigen Verbesserung werden Anfragen stets mit Aufmerksamkeit entgegengenommen und innerhalb von 10 Tagen bearbeitet.
GELTENDE RECHTSORDNUNG / GERICHTSSTAND
Unter der Marke «Portes du Soleil» bilden mehrere Anbieter (die Betreiber der Liftanlagen der internationalen Vereinigung Portes du Soleil) einen Abonnementsverbund. Sämtliche Unternehmen sind für den Betrieb ihrer jeweiligen Anlagen und Pisten eigenständig verantwortlich. Der Transportvertrag wird jeweils direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Betreiber der Anlage abgeschlossen. Dieser ist für die ordentliche Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso sorgt der Betreiber für den notwendigen technischen Unterhalt der Anlagen und die Gewährleistung der Sicherheit (Pisten- und Lawinendienst). Entsprechend sind allfällige Haftungsansprüche, insbesondere auch im Zusammenhang mit Unfällen, an die jeweilige Unternehmung zu richten, in deren Hoheitsgebiet oder auf deren Anlage der Vorfall passiert ist.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und PDS Suisse untersteht Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Val-d’Illiez.
Im Streitfall ist die französische Version massgeblich.
Champéry, 30.10.2023